11. 07. 2012
BERLIN. Zum Urteil des türkischen
Kassationsgerichts gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel
erklärt der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal
KOBER:
Das Urteil des Kassationsgerichts gefährdet nicht nur das Kloster Mor
Gabriel, sondern zugleich auch die Religion und Kultur der gesamten
syrisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei. Darüber hinaus bewirkt das
Urteil und insbesondere der vorangegangene unklare Umgang mit
Beweismitteln eine zutiefst zu bedauernde Verunsicherung aller
religiösen Minderheiten in der Türkei und beeinträchtigt somit auch die
Bewahrung und Akzeptanz der dortigen religiösen Vielfalt.
Wir ermutigen nun das Kloster, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte einzureichen. Denn nach Verkündigung des Urteils
durch das Kassationsgericht ist der innerstaatliche Rechtsweg in der
Türkei erschöpft, womit der Weg für eine Klage vor dem EGMR frei ist.
Es gehört untrennbar zur Religionsfreiheit religiöser Minderheiten, in
der Lage zu sein, Traditionen zu pflegen und religiöse Wirkungsstätten
wie das Kloster Mor Gabriel zu unterhalten. Denn mit solchen Stätten
steht und fällt das geistliche Leben von Glaubensgemeinschaften.
Die FDP-Bundestagsfraktion sieht das Urteil des Kassationsgerichts daher
kritisch. Es bestätigt unsere Befürchtungen, die wir auch in einem
Antrag der Regierungsfraktionen zum Ausdruck gebracht, den der Bundestag
im Juni verabschiedet hat. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode
haben wir in einem Antrag angemahnt, den Schutz des 1600 Jahre alten
Klosters Mor Gabriel sicherzustellen.
fdp-kleinmachnow.de
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