Wien-Ankara, 19.02.2013 (KAP) Der österreichische Nationalrat setzt sich für den Erhalt des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien und für die Rechte der religiösen Minderheiten in der Türkei ein. Nachdem der parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte vor wenigen Tagen einen entsprechenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf (VP) und Franz Kirchgatterer (SP) einstimmig angenommen hat, soll dieser jetzt auch vom Plenum des Nationalrats beschlossen werden, wie die Stiftung Pro Oriente am Dienstag berichtete.
In der Debatte des Menschenrechtsausschusses hatte die Abgeordnete Claudia Durchschlag (VP) auf die anhaltende Benachteiligung christlicher, jüdischer und anderer religiöser Minderheiten in der Türkei und insbesondere auf die akute Existenzbedrohung des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel hingewiesen. Die Bundesregierung solle sich für die Minderheiten in der Türkei einzusetzen, die derzeit keine Rechtspersönlichkeit erwerben und deshalb viele Rechte nicht in Anspruch nehmen können.
Der Rechtsstreit um die Enteignung von Grundbesitz des Klosters Mor Gabriel sei vor Gericht leider gegen dieses entschieden worden, berichtete Staatssekretär Reinhold Lopatka. Von türkischer Seite gebe es aber Zusagen, dass man sich um eine "politische Lösung" bemühen werde.
In dem Entschließungsantrag von Kopf und Kirchgatterer wird daran erinnert, dass Mor Gabriel - gegründet im Jahr 397 - eines der ältesten christlichen Klöster überhaupt ist. Es sei eines der letzten intakten christlichen Klöster in Südostanatolien und das geistliche und auch kulturelle Zentrum der syrisch-orthodoxen Christen in diesem Gebiet.
Fortbestand der syrisch-orthodoxen Minderheit gefährdet
Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Existenz des Klosters würde den Fortbestand der syrisch-orthodoxen Minderheit gefährden, die seit 100 Jahren in der Türkei erhebliche Verluste erlitten habe: Von der Vertreibung und Verfolgung der Armenier ab 1915 seien auch die syrisch-orthodoxen Christen betroffen gewesen, in den 1980er-Jahren seien dann auf Grund der schwierigen Lebensumstände zahllose syrisch-orthodoxe Christen ausgewandert.
Die Türkei habe sich im Vertrag von Lausanne von 1923 dazu verpflichtet, dass "türkische Staatsbürger, die nichtmuslimischen Minderheiten angehören", die "gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen wie Muslime". Praktisch sehe Ankara aber die Syrisch-Orthodoxen nicht als Minderheit im Sinn des Lausanner Vertrages an. Deshalb verfüge die syrisch-orthodoxe Kirche in der Türkei über keine Anerkennung als Rechtspersönlichkeit. Auch wenn das Kloster Mor Gabriel als Stiftung organisiert sei, werde ihm das Recht abgesprochen, als Ausbildungsstätte zu fungieren.
Kopf und Kirchgatterer erinnern daran, dass das Kloster von drei benachbarten Dörfern im Jahr 2008 wegen "unrechtmäßigen Grundbesitzes" verklagt wurde. Die wirtschaftliche Existenz des Klosters sei ihm Rahmen des daraus resultierenden Gerichtsverfahrens bedroht. Der Kassationsgerichtshof in Ankara habe Anfang Februar 2011 das Gerichtsurteil, das die Eigentumsrechte des Klosters bestätigte, annulliert und dem Staat große Teile des klösterlichen Grundbesitzes übertragen, wogegen das Kloster nochmals Berufung eingelegt hat. Unterstützt von Österreich sei am 15. Februar 2011 von der Europäischen Union zum Kloster Mor Gabriel eine Demarche beim türkischen EU-Chefverhandler Egemen Bagis durchgeführt worden. Österreich sei aber auch auf bilateraler Ebene aktiv geworden, berichtete die Stiftung Pro Oriente.
kathweb.at
(Google-Foto: Gabriel Rabo)
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