Donnerstag, 24. Februar 2011

Erneut schwerer Rückschlag für das Kloster Mor Gabriel

Das Kloster Mor Gabriel hat auch den zweiten Prozess verloren, (1. Prozess war im Januar 2011 und 2. Prozess im Februar 2011).
Anbei die Stellungnahme/Presseerklärung der CDU/CSU-Bundesabgeordnete im deutschen Parlament. Gabriel Rabo.

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24.02.2011

Ute Granold, Erika Steinbach

Erneut schwerer Rückschlag für das Kloster Mor Gabriel

Anstatt sich Europa anzunähern, entfernt sich die Türkei immer mehr
Letzte Woche hat das Oberste Gericht in Ankara im sogenannten „Waldverfahren“ entschieden, dass weitere 27, 6 Hektar Ländereien des Klosters Mor Gabriel dem staatlichen Forstamt zugesprochen werden. Hierzu erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach und die Obfrau im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ute Granold:
„Durch das neue Urteil des Obersten Gerichts wurde erneut deutlich, wie das Christentum in der Türkei systematisch marginalisiert und entrechtet wird.
Bereits Ende Januar wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichts 24,4 Hektar Land des Klosters Mor Gabriel enteignet. Durch das neue Urteil werden nun weitere 27,6 Hektar Land des Klosters enteignet, insgesamt also 52 Hektar.

Beide Entscheidungen bedeuten einen schweren Rückschlag für die verbliebene christliche Minderheit in der Türkei und verheißen nichts Gutes für das noch ausstehende Gerichtsverfahren am 4. Mai 2011.

Das erneute Urteil ist ein deutliches Beispiel dafür, dass die Religionsfreiheit in der Türkei nur auf dem Papier steht.

Es bestätigt wiederum die negative Bewertung der Türkei durch die EU-Kommission in ihren Fortschrittsberichten. Anstatt sich Europa anzunähern, entfernt sich die Türkei immer mehr.“


24.02.2011

Ingrid Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth

Türkei muss Religionsfreiheit sicherstellen


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt den Aramäern weiterhin Unterstützung zu
Das Oberste Gericht in Ankara hat letzte Woche die Berufung des Klosters Mor Gabriel in der Türkei gegen eine frühere negative Entscheidung des Gerichts in Midyat abgewiesen und große Landflächen, die seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters sind, der staatlichen Forstbehörde zugesprochen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:
„Die Enteignung von ca. 27,6 Hektar Land des im Jahr 397 gegründeten syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei und die weitere negative Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Ankara bestätigen eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen. Bereits am 26. Januar 2011 urteilte der Oberste Gerichtshof in Ankara gegen das Kloster Mor Gabriel und sprach der Staatskasse 24,4 Hektar Land zu. Insgesamt wurden somit bisher ca. 52 Hektar Land enteignet.

Bei den Enteignungen geht es nicht nur um die Eigentumsrechte des Klosters - eines der ältesten christlichen Klöster der Welt -, sondern letztlich um seine Existenz als solches und die Zukunft der Aramäer in der Türkei. Das Kloster Mor Gabriel mit seiner 1600 Jahre währenden Tradition als geistiges Zentrum der weltweit verstreuten aramäischen Gemeinschaft steht geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei.

Unsere Solidarität gilt dem Abt sowie den weiteren verbliebenen Bewohnern des Klosters und der aramäischen Gemeinde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt den Aramäern weiterhin Unterstützung zu und fordert die türkische Regierung auf, das Recht auf Religionsfreiheit sicherzustellen.“

Quelle: www.cducsu.de

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