WARBURG/PADERBORN / 09.06.2011
Bundesgerichtshof muss sich mit Revision beschäftigen
Paderborn (lnw). Der Überfall auf das ehemalige Oberhaupt der syrisch-orthodoxen Kirche in Deutschland beschäftigt weiter die Justiz. Zwei der drei im April zu langen Haftstrafen verurteilten Männer haben Revision gegen den Richterspruch eingelegt, wie die Staatsanwaltschaft Paderborn am Donnerstag mitteilte. Außerdem reichte sie eine neue Anklage gegen den mutmaßlichen Anstifter des Verbrechens ein.
Die Täter hatten den Geistlichen im Kloster Warburg überfallen, geschlagen und ausgeraubt. Zur besonderen Demütigung schnitten sie ihm auch noch den Bart ab, fesselten und knebelten ihn. Ein damals 23-Jähriger wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, sein Urteil ist jetzt rechtskräftig. Revision eingelegt haben zwei weitere Angeklagte, die zu sieben beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden sind. Mit der Revision muss sich nun der Bundesgerichtshof beschäftigen.
Die neue Klage vor dem Paderborner Amtsgericht richtet sich gegen einen 64 Jahre alten Mann aus Wiesbaden. Er soll mit dem Bischof in Streit gelegen und die Täter angestiftet haben, ihn zu verprügeln.
Der Mann sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft
nw-news.de
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