Dienstag, 30. August 2011

Der türkische Staat will Kirchen zurückgeben


Armenische Kirche in Kayseri in der Türkei
Foto: picture-alliance/ dpa/EPA Die armenische Kirche Surp Krikor Lusavoric im türkischen Kayseri


Enteignungen


Premier Erdogan unterzeichnet ein Dekret zur Rückgabe des Besitzes enteigneter religiöser Minderheiten. Katholiken und Protestanten profitieren aber nicht davon.

Als "revolutionär" feierten türkische Medien ein von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan unterzeichnetes Dekret, das grundsätzlich die Rückgabe des seit 1936 enteigneten Besitzes der anerkannten religiösen Minderheiten des Landes vorsieht. Erdogan unterschrieb den Erlass kurz bevor er an einem Iftar – der Mahlzeit am Ende eines Tages im Fastenmonat Ramadan – teilnahm, welcher ihm zu Ehren von den Vertretern der 161 Religionsstiftungen nicht muslimischer Minderheiten ausgerichtet wurde.

Dabei erklärte Erdogan: "Wir wissen um die Ungerechtigkeiten, die verschiedene religiöse Gruppen erlitten haben. Die Zeit ist vorbei, in der Staatsbürger wegen ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit unterdrückt werden konnten."

Vor allem die türkischen Griechen haben – nach langem Leiden – Grund zur Freude: Kaum 2000 Griechen leben noch in der Türkei, aber ihnen könnten bis zu 1000 Immobilien zurückgegeben werden, Kirchen, Schulen, Friedhöfe, Brunnen, und Bauten, die mittlerweile kommerziell genutzt werden, etwa als Lager oder gar als Nachtklub. Den Angaben zufolge könnten auch bis zu 100 Liegenschaften der armenischen Religionsgemeinschaften ihren ursprünglichen Besitzern übergeben werden.

Der Beschluss betrifft die drei anerkannten Minderheiten

Das hört sich gut an. Doch schon vor drei Jahren hatte das türkische Parlament mit einer Reform des Stiftungsrechts eine Rückgabe verstaatlichten Kirchenbesitzes zumindest auf dem Papier möglich gemacht. In der Praxis kam es zu mehr als 2300 Rückgabebegehren – auf den ersten Blick also mehr, als jetzt im Gespräch scheint – von denen allerdings sehr viele abgelehnt wurden, weil die Behörden die Dokumentation unzureichend fanden. Es bleibt abzuwarten, ob es diesmal anders laufen wird.

Der Beschluss betrifft Enteignungen der drei offiziell anerkannten Minderheiten des Landes aus dem Jahr 1936. Das sind orthodoxe Griechen, Juden und Armenier, nicht aber die westlichen Kirchen, etwa die katholische oder die lutherische Glaubensgemeinschaft, und auch nicht zahlreiche Minderheiten in der Türkei, die nicht als solche im Vertrag von Lausanne 1920 aufgeführt werden, etwa Kurden oder Aramäer.

Wie sich der Erlass auswirkt, wird sich erst in einem Jahr zeigen. 1936 hatten die Religionsstiftungen der drei offiziellen Minderheiten auf Geheiß des Staates Listen ihres Besitzes vorgelegt. Nun sollen sie innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wie schon bei der Reform im Jahr 2008 erneut dokumentieren, was ihnen damals gehörte. Je nachdem was die Bürokratie alles an Belegen verlangen wird und was nachgewiesen werden kann, werden die Stiftungen dann Liegenschaften aus dem Staatsbesitz zurückerhalten.

Rückgabe in mehr als 800 Fällen verweigert

Dem Erlass zufolge steht ihnen außerdem eine Entschädigung "zu Marktpreisen" zu für solche Immobilien, die seither an Dritte veräußert wurden. Das ist eine entscheidende Neuerung im Vergleich zur Reform von 2008, die für diese Immobilien weder eine Rückgabe noch eine Entschädigung vorsah.

Welche bürokratischen Probleme sich ergeben können, zeigt der Verlauf der Reform von 2008: In mehr als 800 Fällen wurde die Rückgabe verweigert, weil die Immobilien den Papieren zufolge "dritten Personen" gehörten. Dahinter verbirgt sich alles Mögliche - manche Stiftungen gaben einst "Jesus Christus" oder einen Heiligen als Gründer an, und die Gerichte laden seither zuweilen Jesus vor, um zu bezeugen, dass ihm die Stiftung gehört. Manche Stifter sind verstorben, die Stiftungen jedoch noch auf ihren Namen eingetragen.

Dass die Rückgabe zumindest gemessen am Umfang des einstigen Kirchenbesitzes relativ begrenzt ist, zeigt sich an der Zahl von etwa 100 Kirchen und anderen Bauten, die dem Dekret zufolge den Armeniern zurückgegeben werden könnten. Einst lebten in der Türkei Hunderttausende Armenier, mehrere Tausend ihrer kirchlichen Gebäude wurden enteignet. Dies geschah nicht nur 1936 – bis zum heutigen Tage kommt es zu Enteignungen von Kirchenbesitz.

Armenier in Istanbul feiern jeden Sonntag in einer anderen Kirche


Die Rechtslage ist kompliziert, weil nicht Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Besitzer der Immobilien sind (oder waren), sondern Stiftungen, ein Erbe des osmanischen Rechts. Es gab im Osmanischen Reich theoretisch keinen privaten Grundbesitz, alles Land gehörte Gott, dessen Verwalter war der Sultan. Religiöse Gemeinschaften wandten sich an ihn, um Grund fürs Allgemeinwohl zu erbitten, etwa für den Bau einer Kirche. Der rechtliche Rahmen hierfür waren sogenannte Vakifs, also Stiftungen, die aber nur so viel besitzen durften, wie es dem Stiftungszweck entsprach.

In der Praxis ergaben sich daraus seit 1936 massive Verstaatlichungen: Die seit dem Genozid 1915 bis 1917 stark geschrumpfte armenische Gemeinde in Istanbul beispielsweise feiert bis heute jeden Sonntag in einer anderer Kirche den Gottesdienst, um zu verhindern, dass ungenutzte Immobilien vom Direktorat für Religionsstiftungen eingezogen werden, weil sie "brachliegen". Nicht nur Immobilien wurden vom Staat beschlagnahmt, oft waren es die Stiftungen selbst – so dass die Frage der Rückgabe oftmals auch die Frage der Rückgabe der ursprünglichen Stiftung umfassen müsste.

Ganz andere Probleme haben die Kirchen, die nicht über Stiftungen organisiert sind. Die katholische Kirche etwa will sich schon deswegen nicht in diese Rechtsform zwängen lassen, weil religiöse Stiftungen den Weisungen des Religionsdirektorats unterliegen, also eigentlich dem Staat untertan sind. Die Forderung der westlichen Kirchen nach einem brauchbaren Rechtsstatus, der ihre juristische Existenz, aber auch ihre Unabhängigkeit gewährleisten würde, bleibt vorerst ungelöst.

Vertreter der anerkannten Minderheiten haben Erdogans Dekret immerhin als einen wichtigen Schritt vorwärts zur Kenntnis genommen.
Boris Kalnoky

welt.de / 30.8.2011

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