Donnerstag, 25. August 2011

Streit um Krypta: Gericht weist Klage ab


Die Pfarrgemeinde der syrisch-orthodoxen Kirche in Kirchardt musste vor Gericht erneut eine eine Niederlage einstecken. Foto: Endres

Kirchardt/Mannheim. (dpa/lsw) Im jahrelangen Rechtsstreit um den Bau von zehn Grabkammern der syrisch-orthodoxen Kirche in Kirchardt hat die Pfarrgemeinde erneut eine Niederlage kassiert. Weil die Kirche in einem Industriegebiet liegt, sei die Totenruhe nicht gewährleistet, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil. Er wies zum zweiten Mal die Klage der Gemeinde ab. Sie will einen Abstellraum im Keller zu einer Krypta für ihre Geistlichen umbauen und braucht dafür eine Genehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall zur Neuverhandlung nach Mannheim zurückgeschickt.

Die Stadt Kirchardt genehmigte 1994 zwar die Kirche selbst, dem Bau der Krypta stimmte sie aber nicht zu. Diese passe nicht in ein Industriegebiet, hieß es. Die syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien Mor Gabriel verweist dagegen auf ihre Tradition, die eine Beisetzung der Priester in der Kirche zwingend vorschreibe.

Die Bundesrichter hatten die Mannheimer Richter verpflichtet, zu prüfen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme möglich sei. Das erste VGH-Urteil lasse außer acht, dass sich die Krypta in einer Kirche, also einem geschützten Raum, befinde.

Der VGH verwies nach einer abermaligen Prüfung des Falls vor allem auf die unmittelbare Nachbarschaft zu einem holzverarbeitenden Betrieb. «Nach herrschenden kulturellen Vorstellungen» verlange die Totenruhe «ein ruhiges pietätvolles Umfeld und ausreichend Abstände zu industriellen Nutzungen». Daran fehle es hier. Die Krypta sei «nach ihrer Lage und Beschaffenheit (Außeneingang, Belüftungsfenster nach Osten) konkretem Lärm» des Holzbetriebs ausgesetzt.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu. Die klagende Pfarrgemeinde kann dagegen jedoch noch Beschwerde einlegen.
rnz.de / 25.8.2011

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