Donnerstag, 25. August 2011

Die Krypta in der syrisch-orthodoxen Mor Gabriel Kirche in Kirchardt

Gemeinde sieht sich bestätigt

Von Steffan Maurhoff

Kirchardt - Im Streit um die geplante Krypta für die syrisch-orthodoxe Kirche im Kirchardter Industriegebiet sieht sich das Rathaus in seiner Haltung bestätigt. Denn dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Berufung der Kirchengemeinde im langwierigen Baurechtsstreit zurückzuweisen, hat das Gericht nun eine 34-Seitige Begründung nachgereicht. "Ich bin sehr zufrieden", kommentierte Bürgermeister Rudi Kübler gegenüber der: Das Gericht habe im Wesentlichen die Auffassung der Kommune gewürdigt.

Religionsausübung

Der komplizierte Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte. Schon beim Antrag zum Bau der Kirche 1994 hat der Gemeinderat dem Sakralbau zwar zugestimmt, jedoch von vornherein ein seinerzeit vorgesehenes Mausoleum abgelehnt. 2005 kochte die Geschichte erneut hoch − und erweckte im Rathaus den Eindruck, dass die Krypta in einer Art Salamitaktik doch noch durchgedrückt werden soll. Die syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien Mor Gabriel Kirchardt zog bis vors Bundesverwaltungsgericht, das den Fall zur erneuten Behandlung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückwies. Dieser sieht es nicht nur als gegeben an, dass eine Krypta entgegen der Auffassung der Kirchengemeinde nicht zwingend zur Religionsausübung der Syrisch-Orthodoxen benötigt werde. Die Mannheimer Richter vertreten auch die Meinung, dass eine Krypta − ein Raum, in dem bis zu zehn Geistliche der Gemeinde bestattet werden sollen − nicht in das Kirchardter Industriegebiet passt. Eine Kirche dort sei zwar zulässig, eine Begräbnisstätte vertrage sich aber nicht mit den umliegenden Betrieben. Denn in einem Industriebetrieb sei Gewerbe mit erheblich belästigendem und störendem Betrieb zulässig − und diesem Gebietscharakter widerspreche eine Krypta, auf die aus Gründen der Pietät besondere Rücksicht genommen werden müsse. In unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche liegen ein holzverarbeitender Betrieb und eine Großgießerei. Außerdem plant die Kommune bereits, das Industriegebiet zu erweitern, sodass die Kirche in Zukunft von Gewerbe umgeben sein dürfte. Dieses solle nicht aus Rücksicht auf die Totenruhe eingeschränkt werden, so die Richter.

Klarstellung


Das Gericht schloss sich auch nicht der Auffassung der Kirchengemeinde an, die sich durch einen Hinweis des Regierungspräsidiums veranlasst sah, ein Nachtragsbaugesuch für die Krypta einzureichen. Jener Hinweis, so heißt es in der Urteilsbegründung, habe lediglich klarstellende Bedeutung gehabt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der syrisch-orthodoxen Kirche zurückgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings ist dagegen eine Beschwerde möglich, die innerhalb eines Monats einzulegen und innerhalb zweier Monate zu begründen ist. In der Begründung der Beschwerde, so heißt es aus Mannheim ausdrücklich, müsste die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden.

23. August 2011
stimme.de

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