Mittwoch, 24. August 2011

Mutmaßlicher Drahtzieher des Überfalls auf Bischof Julius bestreitet Tatbeteiligung

24.08.2011
Täter übernimmt Verantwortung

Paderborn (JS). Lange lag der Wiesbadener Aslan K. mit dem Oberhaupt der syrisch-orthodoxen Kirche in Deutschland, Erzbischof Mor Julius Hanna Aydin, im Streit. Ob Aslan K. im April 2010 drei Männer aussandte, um den Geistlichen tüchtig verprügeln zu lassen, muss jetzt das Paderborner Landgericht herausfinden.

Der 64-Jährige habe nichts mit der Tat zu tun, beteuerte gestern Fadi M., der bereits wegen des Überfalls auf den Bischof zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist. Aslan K., den der Geistliche 2009 exkommuniziert hatte, gehöre nicht auf die Anklagebank. Vielmehr habe er aus eigenem Antrieb gehandelt, um von Aydin Scheidungspapiere zu bekommen, für die er schon längst viel Geld bezahlt habe, sagte M. und bezeichnete zudem den Bischof als "Verbrecher", der "Millionen geklaut" habe. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

nw-news.de


Der mutmaßliche Drahtzieher des Überfalls auf den Bischof, Aslan K. (Mitte), hier mit seinen Verteidigern Prof. Dr. Ralf Neuhaus (links) und Jürgen Borowsky, bestreitet eine Tatbeteiligung. Foto: Ralf Benner

Warburg, Mittwoch, 24. August 2011

Hatten Täter Helfer im Kloster?

Mutmaßlicher Drahtzieher des Überfalls auf Bischof Julius bestreitet Tatbeteiligung

Von Ralf Benner

Warburg (WB). Im Prozess um den Überfall auf den Bischof der syrisch-orthodoxen Kirche in Nord-Deutschland, Julius Hanna Aydin (64), hat der Angeklagte Aslan K. aus Wiesbaden gestern vor dem Paderborner Landgericht bestritten, der Drahtzieher der brutalen Tat gewesen zu sein.

»Ich habe niemanden zum Überfall angestiftet«, erklärte der 64-Jährige. Weiter wollte er sich zur Sache nicht äußern. Der in der Türkei geborene Aslan K. der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich seit dem 25. Juli wegen Anstiftung zu schwerem Raub und Körperverletzung vor der 1. Großen Strafkammer verantworten.
Der Überfall hatte sich am 15. April 2010 am Sitz der Norddiözese im Kloster St. Jakob von Sarug in Warburg ereignet. Der Bischof war von drei Männern überfallen, misshandelt, gefesselt, geknebelt und ausgeraubt worden. Er hatte dabei erhebliche Verletzungen erlitten. Die drei Täter waren im April dieses Jahres wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Zwei Männer, unter ihnen der Haupttäter Fadi M. (36), haben gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Bernd Emminghaus befragte gestern am dritten Prozesstag alle drei Männer noch einmal zum Tathergang. Dabei entlastete der Syrer Fadi M. den Angeklagten. Aslan K. sei unschuldig und sitze zu Unrecht auf der Anklagebank, sagte Fadi M. aus. »Ich habe selbst gehandelt und nicht im Auftrag von Aslan K, denn ich bin niemandes Hund«, erklärte der 36-jährige Syrer. »Ich habe die Schlüssel zum Kloster auch nicht von ihm bekommen, sondern von einem Helfer im Kloster«, behauptete er. Anhand einer Skizze verriet er dem Gericht auch, wo er den Schlüsselbund, der angeblich dem Bischof selbst gehörte, später versteckte habe.

Mit Aslan K. sei er aber gut bekannt und habe gelegentlich für ihn Handlangerdienste im Haushalt oder im Autohandel erledigt, räumte Fadi M. ein. »Aslan K. ist ein netter und hilfsbereiter Mensch, ohne ihn ist die syrisch-orthodoxe Kirche kaputt«, erklärte der Syrer. Bei Aslan K. handelt es sich um den ehemaligen Vorsitzenden des Diözesanrates der syrisch-orthodoxen Kirche, den innerkirchlichen Widersacher des Bischofs. Fadi M. bezeichnete Bischof Julius Hanna Aydin als »Verbrecher« – und erntete dafür Applaus von den mit syrisch-orthodoxen Gläubigen voll besetzten Zuschauerbänken. Er habe den Bischof überfallen, weil dieser Spendengelder veruntreut und ihm Dokumente verweigert habe, die er für die Scheidung von seiner Frau benötigt habe, behauptete er.

Seine Mittäter Dinesh V. (24) und Gökhan C. (24), der ebenso wie Fadi M. gegen sein Urteil Revision eingelegt hat, konnten zur Tatbeteiligung des Angeklagten keine Angaben machen, denn sie würden ihn nicht kennen und hätten erst im Zuge der Ermittlungen von ihm erfahren.
westfalen-blatt.de

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